Abschied vom „gelben Schein“

Mit einer Gesetzesänderung sind Ärzte und Ärztinnen ab 2021 verpflichtet, die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten und Patientinnen direkt und digital an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber zu versenden.
Hiermit soll ein hoher bürokratischer Aufwand verschlankt werden.
Geplant war die Gesetzesänderung zum 01.01.2021. Aufgrund des enormen technischen Aufwandes ist jedoch erst mit einer Gesetzesänderung zum 01.10.2021 hinsichtlich der Übermittlung der elektronischen Daten an die Krankenkasse und eine Änderung zum 01.07.2022 zur Versendung der elektronischen Daten von den Krankenkassen an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zu rechnen. Dies wird in Zukunft bedeuten, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sich umständlich um eine Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bemühen müssen.