Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können angezweifelt werden
Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann vom Arbeitgeber erschüttert werden, sofern er entsprechende Umstände darlegen und gegebenenfalls beweisen kann. In diesem Fall wird das behauptete Fehlen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit widerlegt. Sofern sich der Arbeitnehmer nicht zu den konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit äußert, wird die Behauptung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer sei nicht infolge von Krankheit arbeitsunfähig gewesen, als zugestanden betrachtet. Dies hat die Rechtsgrundlosigkeit der Entgeltfortzahlung zur Folge.
Wird die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit widerlegt, drohen dem Arbeitnehmer Rückforderungsansprüche.
Sie benötigen Unterstützung bei der Abwehr oder Durchsetzung rechtsgrundloser Lohnzahlungen oder bei einer unrechtmäßigen Lohnkürzung? Wir helfen Ihnen mit unserem Fachwissen im Arbeitsrecht. Rufen Sie uns an oder schildern Sie Ihr Anliegen über unseren Chat.