kompetent, persönlich, engagiert
Krankheitsfall während der Instanzen in einem Kündigungsschutzprozesses
[Bundesarbeitsgericht mit seinem Urt. v. 27.5.2020, Az. 5 AZR 247/19]
Der Grundsatz heißt: „Ohne Arbeit kein Lohn“.
Dieser Grundsatz wird jedoch durch Ausnahmen gelockert. Erkrankt der Arbeitnehmer, liegt ein gesetzlicher Feiertag vor oder wird der Urlaub in Anspruch genommen, erhält der Arbeitnehmer auch ohne Arbeitsleistung, von Gesetzes wegen, den vereinbarten Lohn.
Zu der Frage, ob ein Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann entsteht, wenn der Arbeitnehmer während eines Kündigungsschutzprozesses über mehreren Instanzen erkrankt, durfte sich das Bundesarbeitsgericht mit o.g. Urteil befassen.
Das BAG hat hierzu an seine frühere Rechtsprechung festhaltend entschieden, dass der Kläger im Rahmen eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses (Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung in erster nicht rechtskräftiger Instanz, was zur Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses bis zu einer endgültigen rechtskräftigen Entscheidung in den Rechtsmittelinstanzen führte) keinen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall (§ 3 EFZG), noch auf einen Lohn an den angefallenen Feiertagen (§2 EFZG) hat.
Der Kläger ist im Zeitraum des Prozessbeschäftigungsverhältnisses kein Arbeitnehmer im Sinne des EFZG gewesen.
Keine Pflicht des Geschädigten zur Einholung räumlich entfernter Interessenten für den Restwert am PKW
[BGH, Urteil vom 25.06.2019-VI ZR 358/18]
Im Zuge der Geltendmachung eines Schadensersatzes und dessen Bemessung, ist der Geschädigte grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeuges die Angebote räumlich entfernter Interessenten einzuholen, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen oder dem Schädiger Gelegenheit zum Nachweis höherer Restwertangebote zu geben. Eine Ausnahme besteht, wenn der Geschädigte ein Unternehmen ist, welches Gebrauchtfahrzeuge an- und verkauft. Einem Unternehmen sei eine Inanspruchnahme des Restwertmarktes im Internet ohne weiteres zuzumuten.
Entschädigung wegen Diskriminierung in Höhe von 5.000,- EUR
Die in einer Stellenanzeige abgegebene Aufforderung, die Konfession anzugeben, ist ein ausreichendes Indiz für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion nach § 22 AGG.
[ArbG Karlsruhe v. 18.09.20, 1 Ca 171/19]
In diesem Urteil konnte die Kirche aus Arbeitgeberposition mit der Behauptung, die Auswahlentscheidung sei allein nach dem Prinzip der Bestenauslese getroffen worden, eine Benachteiligung wegen der Religion der atheistischen Bewerberin nicht widerlegen.
Ordnungsgeld wegen Umgangsverweigerung in Corona-Zeiten
1. Von einem gerichtlich geregelten Umgang darf ein Elternteil nicht einseitig abweichen.
2. Ein durch Beschluss des Familiengerichtes geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen
Elternteilt darf ohne rechtfertigende (Eil-) Entscheidung des Familiengerichtes im Rahmen
eines Abänderungsverfahrens auch nicht unter Hinweis auf die Kontaktbeschränkungen
wegen der Verbreitung des Corona-Virus verweigert werden.
3. Gegen ein Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2020 – 1 WF 102/20 (AG Langen (Hessen))
Rechtsanwältin seit 2004
Fachanwältin Familienrecht
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