Das Umgangsrecht der Großeltern
Großeltern haben grundsätzlich ein eigenes Umgangsrecht mit den Enkelkindern. Dies setzt voraus, dass der Umgang dem Kindeswohl dient. Bei abwertenden Äußerungen der Großeltern über zumindest eines der Elternteile kann dies nicht mehr der Fall sein.[OLG Braunschweig, Urt. v. 30.06.2021, Az. 2 UF 47/21]