Die Anfechtung einer (lenkenden) Erbausschlagungserklärung
Ein interessantes und auch noch relatv neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. März 2023 erklärt, wann man eine Ausschlagung einer Erbschaft anfechten kann. Die Abkömmlinge eines Verstorbenen hatten das Erbe (lenkend) ausgeschlagen, um die Witwe als Alleinerbin zu positionieren. Ein Nachkomme wollte die Ausschlagung anfechten, weil entgegen der Erwartung weitere gesetzliche Erben aufgetaucht waren. Der BGH entschied in diesem Fall, dass ein Irrtum über die Konsequenzen für die Erbfolge kein Anfechtungsgrund ist.
Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die Erbfolge vor allem zu Lebzeiten gut zu planen, um Risiken zu vermeiden.
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