Erbengemeinschaft: Auseinandersetzung außerhalb des Insolvenzverfahrens
30[BGH v. 28.9.2023 – IX ZA 14/23]
Ist der Schuldner Miterbe in einer nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft, erfolgt die Auseinandersetzung außerhalb des Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ist dem Schuldner die Erbschaft vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefallen oder tritt sie während des Verfahrens ein, so steht neben der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft auch die Anfechtung wegen Versäumung der Ausschlagungsfrist nur dem Schuldner zu.
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