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Erbrecht

Der Erbfall in der Familie stellt nicht nur emotional eine hohe und meist unerwartete Belastung dar, sondern kann auch in der Folgezeit eine ungeahnte Zerreißprobe in der Familie bedeuten, wenn nicht beizeiten passende Regelungen durch Testament, Erbvertrag oder Vermächtnisse geschaffen wurden. Auch die Frage, ob eine Erbschaft ausgeschlagen oder ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden soll, lässt sich nicht stets ohne genaue rechtliche Prüfung beantworten.


Wir beraten Sie in diesen Fragen, so dass Sie die richtige Entscheidung für sich selbst und Ihre Familie treffen können.

Dabei darf aber die Vorsorge nicht nur für den Erbfall, sondern auch für den Zeitraum davor nicht außer Acht gelassen werden. Durch Unfall, Krankheit oder im hohen Alter kann es zu Situationen kommen, in denen die Möglichkeit eingeschränkt wird selbst über alle eigenen Angelegenheiten eine Entscheidung treffen zu können. Unverhofft entsteht das Bedürfnis, sich von anderen Personen unterstützen und helfen zu lassen.
Damit sichergestellt wird, dass die notwendigen Entscheidungen zum einen den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechen und zum anderen von den Personen getroffen werden, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, bietet sich an schon frühzeitig eine

  • Patientenverfügung,
  • Betreuungsverfügung oder
  • Vorsorgevollmacht

abzuschließen.

 

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und rechtlichen Rat zur Seite und können dabei helfen, dass solche Verfügungen und Vollmachten Ihrem Willen angepasst werden.