EuGH stärkt Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare in der EU

Polen muss im EU-Ausland geschlossene Ehen anerkennen

Die „Ehe für alle“ ist in Deutschland längst Realität – in anderen EU-Staaten hingegen noch nicht. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt nun wichtige Klarheit für gleichgeschlechtliche Ehepaare mit grenzüberschreitendem Bezug.

Worum ging es in dem Fall?

Zwei Männer, beide polnische Staatsangehörige, hatten 2018 in Berlin geheiratet. Einer der beiden besitzt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Als das Paar plante, nach Polen umzuziehen, beantragten sie dort die Anerkennung ihrer in Deutschland geschlossenen Ehe.

Die polnischen Behörden lehnten dies ab. Begründung: Das polnische Recht sehe keine gleichgeschlechtliche Ehe vor, eine Anerkennung verstoße gegen grundlegende Prinzipien der nationalen Rechtsordnung.

Die Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof stellte mit Urteil vom 25.11.2025 (Rs. C-713/23) klar:

Polen ist verpflichtet, die in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anzuerkennen.

Der Grund: Eine Nichtanerkennung würde die EU-Freizügigkeit beeinträchtigen. Ehepaare dürfen bei einem Umzug innerhalb der EU nicht allein wegen ihrer sexuellen Orientierung rechtlich benachteiligt werden.

Bedeutet das eine „Ehe für alle“ in Polen?

Nein. Der EuGH betont ausdrücklich, dass die Regelung der Ehe grundsätzlich Sache der einzelnen Mitgliedstaaten bleibt. Polen ist also nicht verpflichtet, die gleichgeschlechtliche Ehe im nationalen Recht einzuführen.

Aber:
Eine im EU-Ausland wirksam geschlossene Ehe muss anerkannt werden, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, den ehelichen Status rechtlich zu erfassen.

Warum ist das Urteil so wichtig?

  • Es stärkt die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in der gesamten EU

  • Es schützt die Freizügigkeit von EU-Bürger:innen

  • Es stellt klar, dass sich Staaten nicht pauschal auf „öffentliche Ordnung“ oder „nationale Identität“ berufen können

Gerade für Paare mit internationalem Bezug schafft das Urteil mehr Rechtssicherheit.

Was bedeutet das für Betroffene?

Wenn Sie

  • eine gleichgeschlechtliche Ehe im EU-Ausland geschlossen haben

  • umziehen möchten oder bereits in einem anderen EU-Staat leben

  • Probleme bei der Anerkennung Ihrer Ehe haben

kann dieses Urteil entscheidend für Ihre rechtliche Situation sein.