Aktuelles zur Reform des Familienrechts

Ein neues Gesetz soll das Familienrecht an die heutige Gesellschaft anpassen. Es geht um die Rechte von Kindern, Eltern und Familien. Die Gesetzesreform soll damit vor allem die Rechte von Patchwork- und Regenbogenfamilien sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften stärken.

 

Vorhaben

„Deutschland braucht einen Modernisierungsschub – auch im Familienrecht. Kinder wachsen heute öfter in Trennungs-, in Patchwork- oder in Regenbogenfamilien auf. Manche Kinder werden in Ehen zweier Frauen hineingeboren. In diese Gegenwart wollen wir auch das Abstammungsrecht holen und dabei zugleich an bewährten Grundsätzen festhalten.“

So der Leitsatz des Bundesministeriums für Justiz.

Das Bundesministerium der Justiz hat deshalb am 16. Januar 2024 ein Papier (download: Eckpunkte für eine Reform des Abstammungsrechts ) veröffentlicht.

Die Reform soll dafür sorgen, dass gleichgeschlechtliche Paare und ihre Kinder nicht benachteiligt werden.

Weiter heißt es:

Wir wollen mehr Sicherheit für Samenspenden schaffen. Wir wollen die Rechte von leiblichen Vätern stärken, die als rechtliche Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten. Und wir wollen, dass Kinder erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind.

Inhalt

Die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare stellt eine bedeutende Neuerung dar. Bisher konnte bei der Geburt eines Kindes in einer Partnerschaft von zwei Frauen nur die leibliche Mutter rechtlich als Mutter gelten. Nach der Reform soll auch die Partnerin der Mutter automatisch rechtliche Mutter werden, ohne dass ein Adoptionsverfahren erforderlich ist. Dies soll insbesondere für Regenbogenfamilien Rechtssicherheit schaffen.

Darüber hinaus wird das sogenannte „kleine Sorgerecht“ ausgeweitet. Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihren Partner:innen oder weiteren Personen gewisse Alltagskompetenzen für das eigene Kind zu übertragen. Dies erweist sich besonders in Patchworkfamilien als vorteilhaft.

Eine weitere wesentliche Neuregelung stellt die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells dar. Dieses ermöglicht es beiden Elternteilen, das Kind nach einer Trennung gemeinsam im Wechsel zu betreuen, sofern das Familiengericht dies als im besten Interesse des Kindes erachtet.

Auch ist vorgesehen, den Schutz vor häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsverfahren zu stärken. Die Familiengerichte werden verpflichtet, das Risiko von häuslicher Gewalt umfassend zu prüfen. Zudem wird das gemeinsame Sorgerecht bei nachgewiesener Gewalt gegen den Partner oder das Kind ausgeschlossen.

 

Bedaerlicherweise stagniert das Vorhaben seit Anfang des Jahres.

 

Aktuelles und noch mehr Vorhaben

Der Bundesminister der Justiz Marco Buschmann (FDP) verpricht, die geplanten Änderungen im Unterhalts-, Kindschafts- und Abstammungsrecht beschleunigen. Und setzt noch einen drauf.

Unter anderem sollen Jugendliche mehr Mitspracherecht beim Sorgerecht erhalten.

Mit der angekündigten Reform des Familienrechts soll es für nicht mit der Mutter verheiratete Väter einfacher werden, beim Sorgerecht berücksichtigt zu werden. Das sieht der Entwurf des Bundesjustizministers für ein verändertes Kindschaftsrecht vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach soll ein Mann bereits als Folge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch mit sorgeberechtigt sein, wenn nicht ein Elternteil der gemeinsamen Sorge innerhalb eines Monats – ohne Angaben von Gründen – widerspricht.

Auch die Rechtsstellung der Kinder soll gestärkt werden. So soll ein Kind getrennt lebender Eltern ab Vollendung des 14. Lebensjahres eine Überprüfung einer bereits getroffenen Sorgerechtsentscheidung beantragen können. Darüber hinaus betont der Entwurf das Recht des Kindes auf Auskunft über seine Abstammung. Kinder sollen nicht nur ein Recht auf Umgang mit den Eltern, sondern auch mit Geschwistern und Großeltern haben.

Zum 25.10.2024 hat das Justizministerium nun Vertreter der Landesjustizverwaltungen zu einem Gespräch geladen. Gleichzeitig wurden Entwürfe verschickt.

Innerhalb der Ampel sehen einige noch Abstimmungsbedarf, weshalb der Entwurf noch nicht in das Kabinett gebracht worden ist. Wohl um etwas Dynamik in den Prozess zu bringen, hat das Justizministerium nun Vertreter der Landesjustizverwaltungen für den 25. Oktober zu einem Gespräch eingeladen. Mit der Einladung von Staatssekretärin Angelika Schlunck wurden auch die Entwürfe mit Weiterungen verschickt.

Hierin enthalten ist die Möglichkeit der Adoption auch für unverheiratete Paare möglich sein. Sogar die Adoption durch nur einen Erwachsenen ist angedacht.

Ebenso sind Neuerungen auch zum Kindesunterhalt geplant, bei der die Väter profitieren sollen, die im Rahmen des Wechselmodels mindestens 29% der Kinderbetreuung übernehmen.

 

Mit Spannung wird der Fortschritt der Reform begleitet.

 

[Quellen: Anne-Beatrice Clasmann, 7. Oktober 2024 (dpa) in beck-aktuell „Reform des Familienrechts: Zwei Mütter ab Geburt und mehr Kinderrechte“; Bundesministerium der Justiz]