Marderbefall bei Grundstückskauf

[OLG Oldenburg v. 7.3.2023 – 12 U 130/22] Stellt der Käufer eines Hauses nach einiger Zeit Schäden an der Wärmedämmung des Dachs fest, die auf einen Marderbefall schließen lassen, haftet der Verkäufer, wenn die Parteien eine Haftung des Verkäufers für Mängel ausgeschlossen haben, nur bei Kenntnis und arglistigem Verschweigen des Befalls.
In der oben genannten Entscheidung konnte die Käuferin vor Gericht nicht beweisen, dass der Verkäufer einen akuten Marderbefall arglistig verschwiegen hat. Auch der Klägerin ist der Befall erst sechs Monate später bei der Renovierung aufgefallen. Der Beklagte hat das Haus nur zwei Jahre lang selbst bewohnt.
Wünschen Sie vorab eine Überprüfung des Grundstückkaufvertrages? Haben Sie ähnliche Probleme mit verschwiegenen Mängeln an der Immobilie?
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