Meine Zeit, Deine Zeit, Arbeitszeit- und was ist mit Duschen?

Duschen als Arbeitszeit? Geht das?

Am 23. April 2024 fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein bedeutendes Urteil zur Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten am Arbeitsplatz. In dem Fall (Az. 5 AZR 212/23) verlangte ein Arbeitnehmer die Bezahlung der Zeit, die er für das An- und Ablegen seiner Arbeitskleidung sowie für den Weg vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz benötigte.

Der Leitsatz der Entscheidung lautet: „Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann.“

Das Gericht entschied auch, dass Umkleidezeiten dann vergütungspflichtig sind, wenn das Tragen der Arbeitskleidung verpflichtend ist oder aus hygienischen Gründen im Betrieb erfolgen muss. Allerdings betonte das BAG, dass für die genaue Dauer dieser Zeiten konkrete Feststellungen erforderlich sind. Im vorliegenden Fall fehlten ausreichende Beweise für die genaue Dauer der Umkleide- und Wegezeiten, sodass die Schätzung des Landesarbeitsgerichts nicht haltbar war.

 

Weitere wichtige Urteile zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit

Fahrtzeiten als Arbeitszeit: Am 18. März 2020 entschied das BAG, dass Fahrten zu auswärtigen Arbeitsstellen zur vertraglichen Hauptleistungspflicht gehören und somit als Arbeitszeit gelten. Allerdings kann die Vergütung für solche Wegezeiten arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden, sofern der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten wird.

Überstundenvergütung: Am 4. Mai 2022 stellte das BAG klar, dass Arbeitnehmer, die Überstundenvergütung verlangen, die Leistung solcher Überstunden und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber darlegen müssen. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung eines Systems zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ändert nichts an dieser Darlegungspflicht.

 

Diese drei Urteile unterstreichen die Bedeutung einer klaren Dokumentation von Arbeitszeiten und Tätigkeiten. Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeiten sorgfältig erfassen, um Ansprüche auf Vergütung erfolgreich geltend machen zu können. Arbeitgeber sind gut beraten, transparente Regelungen zu treffen und die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Inwiefern Ihre Tätigkeiten auch in eine vergütungspflichtige Arbeitszeit fallen, bedarf stets einer individuellen Überprüfung des Einzelfalls aber auch eine gute Vorbereitung, was die Urteile aufzeigen.  Für weitere Informationen und für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.