Nach Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter- Entzug der Fahrerlaubnis!
[OLG Frankfurt a.M. v. 8.5.2023 – 1 Ss 276/22]
Wer mit mindestens 1,64 Promille Blutalkoholkonzentration mit seinem (oder einem öffentlich zugänglichen) E-Scooter fährt, begründet die Regelvermutung, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein. Im Ergebnis ist dann auch grundsätzlich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis neben einer Geldstrafe zu rechnen.
Als Strafe folgten in diesem Fall 30 Tagessätze und der oben thematisierte Entzug der Fahrerlaubnis.
Als Strafe folgten in diesem Fall 30 Tagessätze und der oben thematisierte Entzug der Fahrerlaubnis.