Nachlass oder Pflichtteil ?
[LG Bochum, Urt. v. 24.06.2022 – 1-5 O 41/22]
Nahe Angehörige, wie die Kinder, haben ein Recht auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Erblassers, wenn sie enterbt sind (Pflichtteil). Wird einem Kind gleichzeitig ein Nachlass, wie zum Beispiel eine Bargeldsumme, Wertpapiere etc. zugewendet, hat diese Kind die Wahl:
Es kann den Pflichtteil verlangen und das Vermächtnis ausschlagen oder es kann das Vermächtnis annehmen und bis zur Höhe des Pflichtteils aufstocken.
Die Ausschlagung des Vermächtnisses muss hierzu nicht gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Sie ergibt sich unter Umständen bereits daraus, dass eine Zahlung des Pflichtteils gefordert wird.
Gemäß der oben zitierten Entscheidung hat der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses verloren, als dieser die Zahlung des Pflichtteils von der Erbin verlangte.
Die Entscheidung zeigt auf, dass jeder Schritt in solch einem Fall gut überlegt sein sollte.
Wir beraten Sie gerne, worauf Sie in dann unbedingt achten müssen um nicht wertvolle Ansprüche zu verlieren. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Es kann den Pflichtteil verlangen und das Vermächtnis ausschlagen oder es kann das Vermächtnis annehmen und bis zur Höhe des Pflichtteils aufstocken.
Die Ausschlagung des Vermächtnisses muss hierzu nicht gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Sie ergibt sich unter Umständen bereits daraus, dass eine Zahlung des Pflichtteils gefordert wird.
Gemäß der oben zitierten Entscheidung hat der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses verloren, als dieser die Zahlung des Pflichtteils von der Erbin verlangte.
Die Entscheidung zeigt auf, dass jeder Schritt in solch einem Fall gut überlegt sein sollte.
Wir beraten Sie gerne, worauf Sie in dann unbedingt achten müssen um nicht wertvolle Ansprüche zu verlieren. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.