Pflichtteil: Zur Strafklausel für „vorschnelle“ Abkömmlinge

[OLG Frankfurt a.M. v. 1.2.2022 – 21 W 182/21] Eine Pflichtteilsstrafklausel ist nicht bereits dann erfüllt, wenn ein Abkömmling nach dem Tod des Elternteils eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlassverzeichnisses fordert. Auf eine solche Auskunft ist der Pflichtteilsberechtigte angewiesen, um eine für ihn sinnvolle Entscheidung treffen zu können.