Quarantäne-Tage auf den Jahresurlaub anrechenbar?

[Landesarbeitsgericht Kiel, Urt. v. 15.2.2022 – 1 Sa 208/21] Das LAG Kiel hat sich der Auffassung des LAG Düsseldorf des LAG Köln angeschlossen und sich für eine Anrechenbarkeit der behördlich angeordneten Quarantäne-Tage auf den bereits gewährten Jahresurlaub positioniert. Die Revision wurde jedoch zugelassen und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts darf mit Spannung erwartet werden, denn das LAG Hamm sieht das anders.