Rückerstattung bei Schließung eines Fitnessstudios

[BGH, Urt. v. 04.05.2022, Az. XII ZR 64/21] Der Bundesgerichtshof hat eine richtungsweisende Entscheidung zur Frage der Rückerstattungspflicht während der pandemiebedingten Schließung getroffen.
Demnach muss das Fitnessstudio seinen Mitgliedern die Beiträge für diese Zeit zurückzahlen.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Fitnessstudiovertrag und überprüfen Ihre Chancen.