Sperrzeit wegen Verlust des Führerscheins

Ist der Verlust der Fahrerlaubnis der Grund einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, so ist eine darauf folgende Sperre des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit, aufgrund einer verhaltensbedingten Kündigung rechtmäßig.[Sozialgericht Stuttgart, Urt. v. 30.9.2019, Az. S 3 AL 6956/18] Die Entziehung der Fahrerlaubnis trifft hart. Welch weitreichende Konsequenzen diese Maßnahme auch hat, zeigt sich durch das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart. Diese Erfahrung musste ein Taxifahrer machen, dem wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, woraufhin die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wurde. Zusätzlich verhängte die Arbeitsagentur im Anschluss daran eine Sperrfrist von zwölf Wochen und verweigerte für diesen Zeitraum die Auszahlung des Arbeitslosengeldes, da der Taxifahrer den Grund seiner Kündigung selbst zu vertreten hatte. Das Sozialgericht Stuttgart (Urteil vom 30.9.2019, Az. S 3 AL 6956/18) wies die Klage des Taxifahrers gegen die Sperrzeit ab.