Verbot der Nutzung von Smartphones – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
[BAG v. 17.10.2023, -1 ABR 24/22]
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern verbietet, Smartphones während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken zu nutzen, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung zu gewährleisten.
Haben Sie Fragen zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats? Wir beraten Sie gerne kompetent und fachlich.
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