Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt, weiß, wie schnell man in einen Unfall verwickelt werden kann. Aber auch wenn Sie geblitzt wurden, eine rote Ampel überfahren oder zu dicht aufgefahren sind, kann es schnell teuer werden und unter Umständen droht sogar ein Fahrverbot.
Wir beraten und vertreten Sie bei
- der Abwicklung des Schadensfalls mit Ihrer Versicherung, sowie der Versicherung Ihres Unfallgegners
- insbesondere bei der Unfallregulierung bei Sachschäden (z. B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung)
- der Geltendmachung von Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Erwerbsrente, Haushaltsführungsschaden)
- Abwicklung eines Kaskoschadens, z. B. nach einem Wild- oder Sturmschaden oder einem Fahrzeugdiebstahl
- allgemeinem Verkehrsschadensrecht, d. h. bei Streitigkeiten aus einem Pkw- Kauf/-Verkauf, einer Reparatur, einem Leasing oder einer Finanzierung