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Verkehrsrecht

Jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt, weiß, wie schnell man in einen Unfall verwickelt werden kann. Aber auch wenn Sie geblitzt wurden, eine rote Ampel überfahren oder zu dicht aufgefahren sind, kann es schnell teuer werden und unter Umständen droht sogar ein Fahrverbot.


Wir beraten und vertreten Sie bei

  • der Abwicklung des Schadensfalls mit Ihrer Versicherung, sowie der Versicherung Ihres Unfallgegners
  • insbesondere bei der Unfallregulierung bei Sachschäden (z. B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung)
  • der Geltendmachung von Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Erwerbsrente, Haushaltsführungsschaden)
  • Abwicklung eines Kaskoschadens, z. B. nach einem Wild- oder Sturmschaden oder einem Fahrzeugdiebstahl
  • Führerscheinsachen (z. B. Fahrverbot, MPU, Maßnahmen in der Probezeit, Fahrerlaubnisentziehung)
  • Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen (z. B. bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverletzung, Alkohol- und Drogenkonsum im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs, unerlaubtes Telefonieren, Mautverstöße, Ruhe- und Lenkzeitverstöße)
  • allgemeinem Verkehrsschadensrecht, d. h. bei Streitigkeiten aus einem Pkw- Kauf/-Verkauf, einer Reparatur, einem Leasing oder einer Finanzierung


Verkehrszivilrecht

Dieser Bereich des allgemeinen Verkehrsrechts regelt die Angelegenheiten zwischen den privaten Personen im Straßenverkehr. In der Regel werden in diesem Bereich die Haftungsfragen aufgrund eines Schadensereignisses (Unfalles) geklärt. Auch die Fragen zu Versicherungen (Verkehrshaftungsrecht: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Krankenversicherung,) und Verträgen (Verkehrsvertragsrecht: Kauf, Leasing, Werkvertrag oder Mietvertrag), die in Verbindung mit dem Kraftfahrzeug stehen, sind Bestandteil dieses Teilbereiches.


Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Dieser Rechtsbereich regelt und sanktioniert das Verhalten im Straßenverkehr dessen Maßstab des Unrechts nicht einer Straftat gleichkommt. Die Sanktionen erfolgen in Form eines Bußgeldes und gegebenenfalls auch mit einem Fahrverbot, gemessen am aktuell gültigen Bußgeldkatalog.


Verkehrsstrafrecht

Anders als das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht regelt das Verkehrsstrafrecht die Bestrafung von Verkehrsteilnehmern, wenn eine Straftat erfüllt worden ist, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. Sanktioniert wird die Strafe mit einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe und einem damit verbundenen Fahrverbot. Unter Umständen kann auch die Fahrerlaubnis als Maßregel zur Besserung und Sicherung entzogen werden.


Verkehrsverwaltungrecht

Dieser Teilbereich regelt die Fragen zum Thema personenbezogenes Fahrerlaubnisrecht und fahrzeugbezogenes Fahrzeugzulassungsrecht. Ob ein Fahrzeug zugelassen werden kann, die Fahrerlaubnis erteilt, beschränkt oder entzogen werden kann, beantworten die einschlägigen Rechtsnormen zu diesem Rechtsgebiet.