Was bedeutet „klimaneutral“ auf der Packung und in der Werbung? Katjes muss sich erklären.

(Pressemitteilung) [BGH, Urt. V. 27.06.2024, Az. I ZR 98/23]

Viele Unternehmen werben damit, dass sie „klimaneutral“ sind. Aber was heißt das eigentlich? Geht es um CO2-Neutralität? Oder um einzelne Produkte oder das ganze Unternehmen? Und was heißt das für die Umwelt?

Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass eine Werbung mit dem Zusatz „klimaneutral” irreführend ist, wenn nicht gleichzeitig erklärt wird, was damit überhaut gemeint ist. Der BGH sagt, dass klar sein muss, ob sich „klimaneutral” auf weniger CO₂ im Produktionsprozess oder nur auf die Kompensation von CO₂ bezieht. Das ist eine strenge Vorgabe seitens des Bundesgerichts. In der täglichen Werbepraxis von Unternehmen muss daher einiges umgestellt werden.

Die Produkte wurden, was in den Vorsinstanzen festgestellt wurde, nicht CO₂-neutral hergestellt. Der Hersteller hat nur Klimaschutzprojekte eines anderen Unternehmens unterstützt, mit denen CO₂ kompensiert wird.

Katjes wurde durch den BGH zur Unterlassung der Werbung wegen der darin enthaltenden Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG verurteilt.