Zum Anspruch auf Urlaubsabgeltung von Erben bei ausstehenden Urlaubsansprüchen der Erblasserin

[Verwaltungsgericht Berlin, Gerichtsbescheid v. 19.05.2022 – VG 28 K 563.19] Die Erben einer verstorbenen Beamtin haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs.
Der Anspruch ist demnach auf das unionsrechtlich gewährleistete Minimum von 20 Urlaubstagen bei einer fünftätigen Arbeitswoche begrenzt. Zudem lehnte das Gericht einen Überstundenvergütungsanspruch mangels Anspruchsgrundlage ab.