Zur gerichtlichen Verpflichtung eines Elternteils zum Umgang mit dem Kind

[BVerfG, Beschl. v. 17.02.2022 – 1 BVR 743/21] Grundsätzlich ist es einem Elternteil zumutbar, zur Ausgestaltung des Umgangs mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient. Dies gilt selbst dann, wenn diese Verpflichtung einen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Elternteils darstellt.