Zustimmungspflicht zur Kündigung der ehelichen Mietwohnung

[Oberlandesgericht Oldenburg, Urt. v. 29.03.21, Az. 13 UF 2/21] Lehnt der Vermieter es ab, den ausgezogenen Ehepartner nach der Trennung aus dem Mietverhältnis zu entlassen, so ist der verbliebene Ehegatte verpflichtet, der Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages zuzustimmen.