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Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt Hilfen für volljährige Menschen, die aufgrund von psychischer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig besorgen können (vgl. § 1896 BGB).

Viele erwachsene Menschen, insbesondere auch ältere Menschen, bedürfen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, wie z. B. bei der Vermögensverwaltung oder bei Wohnungsangelegenheiten, Unterstützung, weil sie aufgrund von psychischen oder körperlichen Defiziten selbst nicht mehr in der Lage sind die Situation zu bewältigen. Für solche Menschen soll im Betreuungsrecht ein rechtlicher Betreuer bestellt werden, der sich zumeist als gesetzlicher Vertreter um die rechtlichen Angelegenheiten des Betroffenen kümmert.


Zu den Aufgaben eines Betreuers können folgende Gebiete gehören:

      • Aufenthaltsbestimmung
      • Gesundheitssorge
      • Vermögenssorge
      • Wohnungsangelegenheite
      • Vertretung vor Behörden
      • Vertretung vor Gerichten