Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wir erstellen für Sie die auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, damit Ihre Wünsche später gehört und umgesetzt werden.
Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht sind Steuerungsinstrumente, die bei Eintritt eines Bedarfsfalls ihre vorsorgende Wirkung entfachen. Vorsorgevollmachten und auch Patientenverfügung sind stets an Ihre eigenen individuellen Wünsche und Begehren anzupassen. Darüber hinaus berücksichtigen wir auch bei der Erstellung die Anpassungen an die gesellschaftliche Entwicklung und an die aktuelle Rechtsprechung (Stichwort: „Digitaler Nachlass“ oder „ergänzende Betreuungsverfügung“), damit Ihre Verfügung rechtssicher gestaltet ist.
Trotz ihrer unterschiedlichen Wirkung sollten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht voneinander getrennt und daher in Kombination erstellt werden. Wir raten Ihnen auch alle zwei Jahre Ihre Dokumente auf Ihre persönliche und gesundheitliche Situation von uns überprüfen und anpassen zu lassen.
Patientenverfügung
Im Falle der Entscheidungsunfähigkeit, z. B. aufgrund einer Demenz, als Folge eines Unfalls oder Schlaganfalls, gibt es eine Vielzahl von Personen, die über das „Ob“ und „Wie“ einer medizinischen Behandlung und Pflege entscheiden müssen, dies sind z.B. Ärzte, Pflegepersonal, Bevollmächtigte, gerichtlich bestellte Betreuer oder das Vormundschaftsgericht.
Geben Sie diesen Personen rechtzeitig verbindliche Anweisungen für einen solchen Krisenfall. Die Patientenverfügung (auch Patiententestament genannt) enthält solche Anweisungen. Sie gilt für den Fall, dass der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann und bezieht sich sowohl auf medizinische Maßnahmen und Eingriffe als auch auf Fragen der Pflege. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieses wichtigen, auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen, Vorsorgedokuments.
Vorsorgevollmacht
Durch das Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht wird ein hohes Maß an Selbstbestimmung realisiert. Dies setzt allerdings voraus, dass für Sie ein besonderes Vertrauen zu der Person besteht, die Sie mit dieser allumfassenden Vollmacht ausstatten wollen.
Mithilfe einer Vorsorgevollmacht kann die von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson im Bedarfsfall Ihre persönlichen Angelegenheiten in dem Umfang wahrnehmen, der vorab von Ihnen bestimmt wird. Als Bedarfsfall treten oftmals Krankheit, Unfall oder ein altersbedingtes Nachlassen der geistigen Kräfte auf. Umso wichtiger ist eine rechtzeitige Regelung vor Eintritt des Bedarfsfalls, damit später keine fremde Person für Sie Ihre Angelegenheiten regelt.