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Vorsorge und Patientenverfügungen

Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Abfassung einer Patientenverfügung. Auch bei den anderen Instrumenten der Vorsorge, wie z. B. Vorsorgevollmacht oder Testament, können Sie auf unser Wissen und unsere Erfahrung vertrauen.

Im Falle der Entscheidungsunfähigkeit z. B. aufgrund einer Demenz oder als Folge eines Unfalls (Koma) oder Schlaganfalls, gibt es eine Vielzahl von Personen, die über das „Ob“ und „Wie“ einer medizinischen Behandlung und Pflege entscheiden: Ärzte, Pflegepersonal, Bevollmächtigte, gerichtlich bestellte Betreuer oder das Vormundschaftsgericht.

Geben Sie diesen Personen rechtzeitig verbindliche Anweisungen für einen solchen Krisenfall. Die Patientenverfügung (auch Patiententestament genannt) enthält solche Anweisungen. Sie gilt für den Fall, dass der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann und bezieht sich sowohl auf medizinische Maßnahmen und Eingriffe als auch auf Fragen der Pflege.

Die Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung sind wie folgt:

  1. Die Verfügung muss schriftlich getroffen und eigenhändig unterschrieben werden (notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist nicht erforderlich).
  2. Die Anordnungen und Wünsche müssen sich im Rahmen des rechtlich zulässigen bewegen (Stichwort Sterbehilfe).
  3. Die Patientenverfügung muss eindeutig formuliert sein und sollte möglichst vollständig sein.
  4. Die getroffenen Regelungen müssen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen.
  5. Die Verfügung muss zum Audruck bringen, dass sich der Verfasser ernsthaft und intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt hat. Das bloße Unterschreiben eines Musters oder einer Vorlage reicht hierfür nicht aus!