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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die das Zustandekommen, die Vertragsabwicklung und auf Rechtsfolgenseite die jeweiligen Rechtsauswirkungen regeln.
Die Basis zu jedem Zivilvertrag stammt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch die gängigen Verträge sind in diesem geregelt.

Jeder Vertragstyp unterliegt gesonderten Regelungen. Diese können aber auch von den jeweiligen Vertragspartnern unter Umständen abgeändert werden.

Einige Teilbereiche zu einzelnen Verträgen finden Sie weiter unten.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Bei Abschluss eines Vertrages können diese Bedingungen in den Vertrag mit einfließen, wenn diese auch spätestens bei Vertragsschluss dem Vertragspartner vorgelegen haben. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen ausgereichtet und steuern hierzu oftmals die rechtlichen Rahmenbedingen, abweichend vom gesetzlichen Inhalt, der ohne die Bedingungen und ohne ausdrückliche Vereinbarung ohnehin greifen würde.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen im Falle einer Auseinandersetzung einer richterlichen Inhaltkontrolle und können daher auch unwirksam sein.

Als Anwälte für das Vertragsrecht gehen wir auf die individuellen Wünsche des Mandanten ein und fassen diese in eine zulässige allgemeine Geschäftsbedingung zusammen.

Insbesondere für Jungunternehmen oder Startups sind derartige Vertragsstrukturen absolut notwendig. Gerne beraten wir Sie bei einer Unternehmensgründung über mögliche Haftungsquellen oder optimieren die rechtliche Struktur der Vertragsapparatur Ihres Unternehmens.

Kaufrecht

Der wohl am häufigsten abgeschlossene Vertragstyp ist der Kaufvertrag. Hierbei handelt es sich um ein wechselseitiges Verpflichtungsgeschäft, welches auf Basis von Angebot und Annahme den Verkäufer dazu verpflichtet, Eigentum an der Kaufsache durch Übergabe zu verschaffen und den Käufer dazu verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Und gerade deshalb sorgt dieser Vertragstyp auch für die meisten Streitigkeiten.

Seit vielen Jahren schon wird das Verbraucherrecht im Kaufrecht gestärkt. Durch Plattformen wie Amazon, eBay oder Onlineshops von Einzelunternehmen ist der Fernabsatzkaufvertrag stärker vertreten denn je. Hierdurch genießen die Käufer von Gesetzes wegen schon besondere Rechte, wie z.B. den Widerruf.

Das deutsche Kaufrecht gleicht mehr und mehr den europäischen Vorgaben. Oftmals besteht jedoch aufgrund des enormen Informationsvorsprungs des Verkäufers als „unantastbarer Riese“ ein gewisses Maß an Unsicherheit. Diese Unsicherheit führt oft dazu, dass die starken Rechte des Käufers falsch oder nicht richtig angewendet werden. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen wir Ihnen.

Werkvertrag

Ist die Erstellung oder Veränderung eines Werkes vereinbart, gelten die Spielregeln des Werkvertrages. Hierzu ist ein vereinbarter Erfolg gegen Lohn geschuldet. Eine Abgrenzung zu den anderen Vertragstypen ist nicht immer leicht. In den meisten Fällen stecken unzählige Gefahrenquellen bei einer werkvertraglichen Einigung. Dies beginnt schon meist bei der ausbleibenden Konkretisierung des Werkes, über den Zeitraum der Fertigstellung bis hin zur korrekten Abnahme und einem ausbleibenden Werklohn. Auch Schadensersatzansprüche werden häufig aufgrund fehlender Transparenz zum leidigen Thema. Auch hier gilt: Prävention hilft! Sein Recht zu kennen aber auch.

Dienstvertrag

Im Gegensatz zum Werkvertrag ist bei einem Dienstvertrag gerade kein Erfolg, sondern eine Tätigkeit per se geschuldet. Der Vertrag stellt hierzu ein Dauerschuldverhältnis dar, welches erst durch Kündigung oder durch ein vertraglich vereinbartes Laufzeitende aufgelöst wird. Der Dienstberechtigte ist dann gegenüber dem Dienstverpflichteten zu einer Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Ist die Höhe der Vergütung nicht vereinbart, wird die branchenübliche Vergütung mittler Art und Güte geschuldet.

Eine der bekanntesten und häufigsten Formen des Dienstvertrages ist der Arbeitsvertrag.